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RG, 22.11.1929 - I 1059/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie ist die Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen, wenn von der Geldstrafe ein Teilbetrag als durch die Untersuchungshaft getilgt erklärt wird?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 63, 333
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.03.1961 - 1 StR 45/61
Verurteilung wegen Diebstahls und Urkundenfälschung - Berücksichtigung von …
Andererseits würde es der Senat aber auch nicht als einen Rechtsfehler angesehen haben (so RGSt 63, 333; 68, 1),wenn das Landgericht - überflüssigerweise - eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt hätte. - BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
Rechtsmittel
Nach der vom Reichsgericht vertretenen Ansicht und der im Schrifttum bisher herrschenden Lehre konnten deshalb nur der Inhaber des Gewerbes, das ihm durch seine gewinnbringende Tätigkeit eine laufende Einnahmequelle sein soll, sowie sein Stellvertreter (§ 45 GewO, § 1 Abs. 1 Satz 2 UnedlMG) Täter der fahrlässigen Hehlerei sein (RGSt 58, 103; 63, 333; Recht 1926, 2321; JW 1924, 1739 Nr. 40; 1925, 626 Nr. 9; 994 Nr. 49; Feisenberger bei Stenglein, Strafrechtliche Nebengesetze, Ergänzungsband 1933, 11).